STRATEGIE

OTA-Abhängigkeit reduzieren: So senken Hotels ihre Kommissionskosten Schritt für Schritt

Empfangsbereich eines Hotels

Vorweg eine unbequeme Wahrheit: Die Portale sind nicht Ihr Feind. Sie sind ein teurer Vertriebskanal mit hervorragender Reichweite – und sie werden von Häusern subventioniert, die ihre eigenen Kanäle vernachlässigen. Wer OTA-Kosten senken will, muss nicht Booking.com bekämpfen, sondern die eigene Maschine bauen. So geht das, Schritt für Schritt.

Erst rechnen: Was kostet Sie der Status quo?

Nehmen Sie drei Zahlen aus dem letzten Jahr: Logisumsatz über Portale, durchschnittlicher Kommissionssatz, Anzahl der Portal-Buchungen von wiederkehrenden Gästen. Die dritte Zahl ist die interessanteste – jeder Stammgast, der zum zweiten Mal über das Portal bucht, ist reine Kommissionsverschwendung. Er kennt Sie schon; er hätte direkt gebucht, wenn der Weg dorthin gepflegt wäre.

Hebel 1: Der zweite Aufenthalt gehört Ihnen

Der wirksamste Angriffspunkt ist nicht der fremde Erstbucher, sondern der Gast, der bereits im Haus war. Dafür braucht es zwei Dinge:

  • Kontaktdaten mit Rechtsgrundlage: E-Mail-Einwilligung aktiv einholen – beim Check-in, über den WLAN-Zugang, mit einem Direktbucher-Vorteil für den nächsten Aufenthalt.
  • Eine Post-Stay-Strecke, die läuft: Danke, Bewertung, und Monate später der Wiederkehr-Impuls zum richtigen Buchungsfenster – automatisiert, nicht als Vorsatz fürs nächste Quartal. Die komplette Strecke hier.

Hebel 2: Verlieren Sie keine Direktbuchung, die schon begonnen hat

Der bittere Klassiker: Ein Gast startet die Buchung auf Ihrer Website, zögert – und schließt am Abend auf dem Portal ab, weil dessen Erinnerungs-Mail schneller war. Portale sind Weltmeister im Nachfassen; die meisten Hotels fassen gar nicht nach. Buchungsabbruch-Recovery dreht das um: Erinnerung innerhalb einer Stunde, Deep-Link zurück in die begonnene Buchung, bei Bedarf ein Anreiz. Jede so gerettete Buchung ist doppelt gewonnen – Umsatz plus gesparte Kommission.

Hebel 3: Die Brand-Suche nicht dem Portal überlassen

Googeln Sie Ihren Hotelnamen im Inkognito-Fenster. Steht über Ihrer Website eine OTA-Anzeige? Dann bezahlen Sie Kommission für Gäste, die bereits zu Ihnen wollten. Eine eigene Suchanzeige auf den Hotelnamen kostet meist Cents und verteidigt genau diese Buchungen.

Hebel 4: Der Direktvorteil, den man sieht

Ratenparität hin oder her – Mehrwerte sind fast immer erlaubt und oft überzeugender als 5 € Nachlass: Late-Checkout, Upgrade nach Verfügbarkeit, flexiblere Storno-Bedingungen, das bessere Zimmerkontingent. Entscheidend ist die Sichtbarkeit: Der Vorteil gehört neben den Buchen-Button, nicht auf eine Unterseite namens „Vorteile“.

Hebel 5: Anfragen wie Gold behandeln

In vielen Häusern ist das Anfrage-Formular der meistvernachlässigte Kanal: Antwortzeit ein Werktag, ein PDF-Angebot, kein Follow-up. Jede unbeantwortete Stunde treibt den Gast zurück zum Portal mit Sofort-Buchung. Automatisierte Angebots-Follow-ups („Ihr Angebot läuft in 48 Stunden ab“) und eine Erinnerung vor Ablauf holen hier messbar Abschlüsse.

Die realistische Zeitachse

  1. Monat 1: Recovery live, Brand-Kampagne an, Direktvorteil sichtbar. Erste gesparte Kommission noch im selben Monat.
  2. Monat 2–3: Einwilligungs-Erfassung im Haus, Post-Stay-Strecke, Willkommens-Serie. Der Stammgast-Kanal beginnt zu arbeiten.
  3. Ab Monat 4: Segmente, Saison-Kampagnen, Retargeting. Der Direktanteil verschiebt sich Quartal für Quartal – und mit ihm die Kommissionskurve.

Die Portal-Balance: was OTAs weiterhin leisten sollen

Ein gesunder Vertriebsmix nutzt die Portale gezielt statt flächig. Drei Regeln aus Häusern, die das gut austariert haben:

  • OTAs für Neukunden-Märkte: Auslandsmärkte, in denen Ihre Marke unbekannt ist, und kurzfristige Lückenfüllung – dort ist die Kommission gut investiertes Marketingbudget.
  • Direkt für Bestand und Hochsaison: Zeiten, in denen Sie ohnehin voll werden, gehören nicht ins Portal-Schaufenster. Kontingente bewusst steuern statt alles überall anbieten.
  • Jeder Portal-Gast ist ein Direktkunde in Ausbildung: Der Aufenthalt ist Ihre Chance, die Beziehung zu übernehmen – Einwilligung einholen, Post-Stay-Strecke starten, Direktvorteil für das nächste Mal mitgeben.

Rechenbeispiel: die Stammgast-Verschiebung

Ein Stadthotel mit 80 Zimmern macht 2,4 Mio. € Logisumsatz, davon 58 % über Portale bei durchschnittlich 19 % Kommission – rund 264.000 € Kommissionskosten pro Jahr. Die Analyse zeigt: Ein Drittel der Portal-Buchungen stammt von Gästen, die schon einmal im Haus waren.

  1. Diese Wiederkehrer-Buchungen: ~464.000 € Umsatz, ~88.000 € Kommission.
  2. Ziel nach 12 Monaten: die Hälfte davon direkt – über Einwilligungen im Haus, Post-Stay-Strecke und sichtbaren Direktvorteil.
  3. Ergebnis: ~44.000 € gesparte Kommission pro Jahr – ohne einen einzigen neuen Gast, nur durch die Umleitung bereits gewonnener.

Häufige Fehler bei der OTA-Diät

  • Portale abstrafen, bevor der Direktkanal steht: Wer Kontingente kürzt, ohne Recovery, Liste und Strecken zu haben, verliert Umsatz statt Kommission.
  • Preiskrieg statt Mehrwert: Aggressive Unterbietung riskiert Vertragskonflikte – Mehrwerte (Storno, Upgrade, Extras) wirken genauso und sind sauber.
  • Anfragen liegen lassen: Das teuerste Leck ist oft das eigene Postfach. Ein Angebot ohne Follow-up ist eine halbe Portal-Buchung.
  • Nicht messen: Ohne Direktanteil-Tracking pro Monat bleibt die OTA-Diät ein Gefühl. Die Zahl gehört in jedes Monatsreporting neben die Auslastung.
Die Kommission sinkt nicht durch Empörung über die Portale – sondern dadurch, dass die zweite Buchung jedes Gastes systematisch bei Ihnen landet.

Häufige Fragen

In den allermeisten Fällen: nein. OTAs bringen Sichtbarkeit in Märkten, die Sie allein nicht erreichen – gerade bei neuen Gästen und im Ausland. Das Ziel ist nicht null Portal-Buchungen, sondern ein gesunder Mix: Erstkontakt gern über das Portal, jede Folgebuchung direkt.
Rechenbeispiel: 2 Mio. € Logisumsatz, 18 % durchschnittliche Kommission. Verschieben sich 5 Prozentpunkte Umsatz von Portal zu direkt, sparen Sie rund 18.000 € Kommission pro Jahr – wiederkehrend, bei gleicher Auslastung. Die eigene Rechnung ist in fünf Minuten gemacht und meist das beste Argument im Team.
Wenn der Gast bei Ihnen im Haus war, haben Sie seine Daten aus dem Beherbergungsverhältnis. Für werbliche E-Mails gilt § 7 Abs. 3 UWG (Bestandskunden-Ausnahme) mit engen Voraussetzungen – oder Sie holen im Haus aktiv eine Einwilligung ein, etwa beim Check-in oder über WLAN-Login. Details in unserem DSGVO-Beitrag.